1. Jede Sportlerin und jeder Sportler hat am Anfang jeder Woche, vor der ersten Trainingseinheit, den Fragebogen SARS-CoV-Risiko (Download von unserer virtuellen Geschäftsstelle) auszufüllen und ihrem bzw. seinem Vereinstrainer auszuhändigen. Wer keinen ausgefüllten Fragebogen abgibt, darf am Training nicht teilnehmen. Die Trainerinnen und Trainer, die selbst ebenfalls wöchentlich den Bogen auszufüllen haben, kontrollieren zu Beginn der ersten Trainingseinheit jeder Woche die Vollständigkeit der ausgefüllten Fragebögen. Anschließend hinterlegen sie diese in den bereitgestellten Mappen (auf Bahn 1 neben der Musikanlage, dort liegen auch immer Blanko-Vordrucke für den Fall, dass jemand seinen Fragebogen vergessen hat).
  2. Sportlerinnen und Sportler, die Anzeichen einer möglichen Corona-Erkrankung zeigen, insbesondere Fieber, starken Husten oder heftigen Schnupfen, müssen vom Training ausgeschlossen und nach Hause oder zur Untersuchung geschickt werden. Ein negativer Corona-Test ist von der/dem Aktiven vorzulegen, bevor er oder sie wieder am Training teilnehmen darf.
  3. Die Regelungen für Eingänge, Ausgänge und Laufwege sind von allen Personen im Eissportzentrum unbedingt zu beachten. Insbesondere sind Eingänge ausschließlich Eingänge und Ausgänge ausschließlich Ausgänge. Die aktuell gültige Regelung der Laufwege kann überall im Eissportzentrum und hier eingesehen werden.
  4. In den Umkleidekabinen dürfen sich bis zu fünf Personen gleichzeitig aufhalten. Die Abstandsregel ist dort zu beachten, markierte Plätze sind ausschließlich zu benutzen. Niemand sollte sich länger in den Umkleiden aufhalten als zum Umkleiden unbedingt erforderlich. Ein Aufenthalt im Bereich der Spinde ist nicht gestattet.
  5. Für Sportlerinnen und Sportler ist der Aufenthalt innerhalb der Eishalle ausschließlich zum Zweck des Trainings gestattet. Für Pausen zwischen Trainingseinheiten steht der Seminarraum 2 für bis zu zehn Aktive gleichzeitig als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Auch dort ist auf ausreichenden Abstand zu achten.
  6. Für Eltern und Begleitpersonen ist der Aufenthalt in der Innenhalle (Bahn 1) grundsätzlich nicht erlaubt. Als Ausnahme hiervon dürfen Eltern von Kindern bis ca. 5 Jahre, die ihre Schlittschuhe noch nicht alleine schnüren und sich noch nicht selbstständig auf das Training vorbereiten können, so lange in der Halle sein, wie es die Vorbereitung ihrer Kinder auf das Training erfordert. In der Außenhalle (Bahn 2) können Begleitpersonen von gekennzeichneten Plätzen auf den Eishockey-Tribünen aus das Training verfolgen. Auf genügend Abstand ist auch hier zu achten.
  7. Im gesamten Innenraum des Eissportzentrums gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenmaske. Ausgenommen davon sind nur die Aktiven während ihres Trainings.
  8. Die zu Beginn des Planungszeitraums zusammengestellten Vereinstrainingsgruppen bleiben in ihrer jetzigen Zusammensetzung unverändert. Eine Vermischung mehrerer Trainingsgruppen ist nicht zulässig. Private Trainingsstunden sollten grundsätzlich nur beim Vereinstrainer genommen werden. Ausnahmen hiervon müssen vom Vorstand genehmigt werden.