Aktuelle Corona-Regeln für das Training im Eissportzentrum Dortmund

Allgemein

Seit dem 10. November 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine aktualisierte Corona Schutzverordnung. Gemäß dieser Verordnung gelten folgende Regelungen für alle Nutzer (Sportler und Trainer) der Trainingszeiten, welche vom Eissport-Verband Nordrhein-Westfalen am Bundesstützpunkt Dortmund organisiert werden sowie für die Eltern, die das Leistungszentrum betreten möchten:

  • Auf Bahn 1 (Innenraum) und im Eingangsbereich des ESZ besteht gemäß §3 Abs. 2 eine Maskenpflicht.
    Eine Ausnahme gilt nur gemäß 3 Abs. 12 während der Sportausübung d.h. wenn sich Sportler/Trainer auf dem Eis befinden.
  • Gemäß §4 Abs. 2 Punkt 1 dürfen nur immunisierte oder getestete Personen die Innenräume des Eissportzentrums betreten.
  • Gemäß $4 Abs. 5 ist der Nachweis einer Immunisierung oder Testung (nicht älter als 24 Stunden) gegenüber dem ERC Westfalen Kunstlauf e.V. vor der Nutzung der Eisfläche nachzuweisen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
  • Damit immunisierte Personen nicht bei jedem Besuch des Vereinstraining den Nachweis erbringen müssen reicht es aus, einmal die entsprechenden Dokumente per Email dem Verein (dieck@erc-westfalen-kunstlauf.de) zur Verfügung zu stellen. Personen, welche diese Bedingung erfüllt haben sind bis auf weiteres von dem weiteren Nachweis der Immunisierung befreit. Nicht immunisierte Personen müssen dem zuständigen Trainer vor Trainingsbeginn einen aktuellen Test vorlegen.

Wir bitten alle betroffenen Personen um eine konsequente Beachtung dieser Regelungen.

Herzlichen Dank dafür!