Verhaltensregelungen bei Auftreten eines Coronafalles im Eissportzentrum Dortmund

Allgemein

Sofern einem Trainer bekannt wird, dass ein Sportler (gleich welchen Vereins oder Trainingsgruppe) an einer Corona-Infektion erkrankt ist, sind nachfolgende Regelungen zwingend einzuhalten:

1. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Sportler umgehend das Eissportzentrum verlässt.


2. Es ist umgehend der Vorstand zu informieren. Insbesondere sind die Sportwartin Frau Lomov, der Corona-Beauftragte Herr Ginzel und der Leiter der Sportstätten Herr Dieck in Kenntnis zu setzen.


3. Der Vorstand wird Kontakt zum Sportler und dem Gesundheitsamt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise abklären.


4. Der Sportler und Angehörige dürfen das Eissportzentrum erst wieder betreten, wenn dies seitens des Vorstandes (siehe Ziffer 2.) genehmigt worden ist. Der Vorstand teilt dies den Trainern mit.


5. Die Trainer sind verpflichtet, keine persönlichen Daten des betroffenen Sportlers an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist es nicht gestattet, den infizierten Sportler namentlich gegenüber Dritten zu benennen.